Zuletzt aktualisiert am 26.01.2012 Energieberatung http://www.IBWILLMANN.de/will2-eb.htm

  

Bei uns sind Sie richtig wenn es Ihnen um Unterstützung durch einen Energieberater geht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
und Planung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten aber auch der Planung von Neubauten.


Unser Büro ist bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Gebäudeenergieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude registriert!

Um überhaupt eine optimale Entscheidung über Kosten und Nutzen einer Sanierung/Modernisierung treffen zu können sollten bei
einer Energieberatung durch den Energieberater alle nötigen Kriterien in die Entscheidung mit einfließen.

Neben dem Kostenrahmen für die Sanierung sind dies die mögliche Energieeinsparung, der bauliche Aufwand und die Möglichkeit der
Nutzung von Fördermitteln sowie der Behaglichkeitsgewinn nach einer Energieberatung durch den Energieberater.

Senken Sie die Betriebskosten Ihres Gebäudes - gerade in Zeiten hoher Energiepreise.
Bringen Sie Ihr Gebäude bei anstehenden Instandhaltungsarbeiten, Umbaumaßnahmen oder einer Schönheitssanierung kostengünstig
auf den aktuellen Stand der Technik.
Neben niedrigeren Betriebskosten erreichen Sie eine Komfortsteigerung durch besseres Raumklima, erzielen eine Wertsteigerung
Ihrer Immobilie und leisten einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz.
Produktunabhängig und neutral erstellen wir für Ihr Gebäude ein Energie- und Modernisierungskonzept unter ökonomischen und
ökologischen Gesichtspunkten.

Energieausweis-Pflicht

Die Energieausweis-Pflicht besteht für Wohnimmobilien seit dem 1.01.2009. Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch von
Wohnhäusern, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Die grundlegenden Regelungen dafür finden sich in der Energiespar-
verordnung (EnEV).

Sinn und Zweck der Energieausweis-Pflicht

Durch die Energieausweis-Pflicht können potentielle Mieter oder Käufer besser einschätzen, wie hoch der Warmwasser- und Heizungs-
verbrauch einer Immobilie einzustufen ist. Der Verbrauch auf dem Energieausweis in Form einer Skala von Rot (hoher Verbrauch) bis Grün
(niedriger Verbrauch) ausgewiesen. Zudem werden dort Empfehlungen festgehalten, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz der jeweiligen
Immobilie verbessert werden kann. Diese sind jedoch nicht verpflichtend umzusetzen, sondern sollen nur Wege zur Verbesserung der
Energieeffizienz aufzeigen.

Für wen ist der Energieausweis verpflichtend?

Potentielle Mieter oder Käufer einer Immobilie können im Rahmen der Energieausweis-Pflicht seit dem 1.01.2010 bei Immobilienbesichtigungen
die Vorlage des Energieausweises verlangen. Verweigerungen der Auskunftspflicht können mit Bußgeld bestraft werden.
Für denkmalgeschützte Immobilien gilt diese Verpflichtung allerdings nicht.

Wer stellt die Energieausweise aus?

In § 21 der EnEV 2009 ist geregelt wer zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist. Ausstellungsberechtigt sind
Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten und bestimmte Handwerksmeister mit Qualifikationen im Energiebereich.

Musterausweis
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