|
|||
|
Um überhaupt eine optimale Entscheidung über Kosten und Nutzen einer Sanierung/Modernisierung treffen zu können sollten bei einer Energieberatung durch den Energieberater alle nötigen Kriterien in die Entscheidung mit einfließen. Neben dem Kostenrahmen für die Sanierung sind dies die mögliche Energieeinsparung, der bauliche Aufwand und die Möglichkeit der Nutzung von Fördermitteln sowie der Behaglichkeitsgewinn nach einer Energieberatung durch den Energieberater. Senken Sie die Betriebskosten Ihres Gebäudes - gerade in Zeiten hoher Energiepreise. Bringen Sie Ihr Gebäude bei anstehenden Instandhaltungsarbeiten, Umbaumaßnahmen oder einer Schönheitssanierung kostengünstig auf den aktuellen Stand der Technik. Neben niedrigeren Betriebskosten erreichen Sie eine Komfortsteigerung durch besseres Raumklima, erzielen eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie und leisten einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz. Produktunabhängig und neutral erstellen wir für Ihr Gebäude ein Energie- und Modernisierungskonzept unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Energieausweis-Pflicht Die Energieausweis-Pflicht besteht für Wohnimmobilien seit dem 1.01.2009. Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch von Wohnhäusern, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Die grundlegenden Regelungen dafür finden sich in der Energiespar- verordnung (EnEV). Sinn und Zweck der Energieausweis-Pflicht Durch die Energieausweis-Pflicht können potentielle Mieter oder Käufer besser einschätzen, wie hoch der Warmwasser- und Heizungs- verbrauch einer Immobilie einzustufen ist. Der Verbrauch auf dem Energieausweis in Form einer Skala von Rot (hoher Verbrauch) bis Grün (niedriger Verbrauch) ausgewiesen. Zudem werden dort Empfehlungen festgehalten, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz der jeweiligen Immobilie verbessert werden kann. Diese sind jedoch nicht verpflichtend umzusetzen, sondern sollen nur Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen. Für wen ist der Energieausweis verpflichtend? Potentielle Mieter oder Käufer einer Immobilie können im Rahmen der Energieausweis-Pflicht seit dem 1.01.2010 bei Immobilienbesichtigungen die Vorlage des Energieausweises verlangen. Verweigerungen der Auskunftspflicht können mit Bußgeld bestraft werden. Für denkmalgeschützte Immobilien gilt diese Verpflichtung allerdings nicht. Wer stellt die Energieausweise aus? In § 21 der EnEV 2009 ist geregelt wer zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist. Ausstellungsberechtigt sind Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten und bestimmte Handwerksmeister mit Qualifikationen im Energiebereich.
|